Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die Match-Sales - Gesellschaft für Personalauswahl und Vermittlung (nachfolgend Match-Sales genannt) erbringt ihre Dienstleistungen für Kunden entsprechend den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Für alle Verträge über die Inanspruchnahme der auf dieser Website beschriebenen Leistungen gelten vorbehaltlich abweichender individualvertraglicher Regelungen ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung, ohne dass es eines erneuten ausdrücklichen Hinweises auf die Geltung der AGB bedarf. Abweichende AGB der Kunden gelten nicht, dies auch dann nicht, wenn Match-Sales ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese AGB gelten nur gegenüber Kaufleuten und Privatpersonen, die Dienstleistungen der Match-Sales in Anspruch nehmen.
(2) Ergänzend gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere das Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
§ 2 Leistungen
Match-Sales bietet den Kunden die Durchführung von 3 Potenzial-Einschätzungsverfahren und stellt den Kunden nach Auftragserteilung Onlinekonten zur Testung von Bewerbern oder anderen Personen zur Verfügung.
§ 3 Vertragsschluss
Die Dienstleistungsbeschreibungen auf dieser Website sind unverbindlich. Match-Sales ist nicht verpflichtet, Angebote des Kunden auf Abschluss eines Vertrages anzunehmen. Auf die Registrierung des Kunden hin bestätigt Match-Sales den Eingang der Kundendaten per E-Mail und übersendet dem Kunden gleichzeitig eine entsprechende vertragliche Vereinbarung im pdf-Format zum Ausdrucken.
Ein Vertrag zwischen Match-Sales und dem Kunden kommt erst mit dem Zugang der von dem Kunden gegengezeichneten schriftlichen Vereinbarung bei Match-Sales und der Überweisung der Kosten für die Bestellung auf das Match-Sales-Konto zustande.
§ 4 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Match-Sales ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Konditionen für die Testverfahren zu ändern. Match-Sales wird ihre Kunden über Inhalt und Zeitpunkt der Änderungen mindestens 4 Wochen vor dem Zeitpunkt der Änderungen per E-Mail informieren. Die Änderungen gelten als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen schriftlich widerspricht oder vor Ablauf dieser Frist die Leistungen von Match-Sales erneut in Anspruch nimmt.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Der potenzielle Kunde schickt der Match-Sales vor der Lieferung der entsprechenden Freischaltschlüssel und Onlinezugangsdaten einen schriftlichen Auftrag per Fax an die Wiesbadener Adresse (Match-Sales - Gesellschaft für Personalauswahl und Vermittlung, Sanbornstraße 2, 65197 Wiesbaden). Die Match-Sales übersendet im Gegenzug eine Rechnung an den Kunden, der bestellt hat. Der Kunde überweist den fälligen Betrag für die Bestellung innerhalb von 4 Tagen auf das Konto der Match-Sales. Sobald der jeweilige Betrag auf dem Konto der Match-Sales gutgeschrieben ist, übersendet die Match-Sales die jeweilig gebuchte und vom Kunden bezahlte Bestellung per E-Mail.
(2) Verzug tritt mit Zugang einer Mahnung nach Fälligkeit ein, jedenfalls aber 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung. Verzugszinsen berechnet Match-Sales mit 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Kann Match-Sales einen höheren Verzugsschaden nachweisen, ist Match-Sales berechtigt, einen höheren Verzugszins geltend zu machen. Für Mahnungen mit Ausnahme der verzugsauslösenden Mahnung kann Match-Sales Mahnkosten in Höhe von je 10 EUR verlangen.
§ 6 Verzug, Unmöglichkeit
Ein dem Kunden für den Fall des Leistungsverzuges seitens Match-Sales oder der von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung zustehender Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung wird auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden beschränkt.
§ 7 Haftung
Match-Sales haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässigen Vertragsverletzungen haftet Match-Sales nur, wenn es sich um eine für die Vertragsdurchführung wesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) handelt. Die Haftung ist in den Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten auf die Höhe des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt.
§ 8 Gewährleistung
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Dritten erteilten Angaben und Daten bei der Durchführung der Match-Test-Verfahren sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Kunden im Rahmen der Personaldirektsuche sind Voraussetzungen für die vertragsgemäße Erbringung der Dienstleistungen von Match-Sales und liegen nicht in ihrem Herrschaftsbereich. Match-Sales übernimmt daher keine Gewähr für Fehler oder Abweichungen, die auf unvollständigen oder unrichtigen Angaben des Kunden oder Dritten beruhen.
§ 9 Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
Das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen und die Aufrechnung des Kunden mit Gegenforderungen sind ausgeschlossen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
§ 10 Leistungserweiterung, Netz und technische Verfügbarkeit
(1) Match-Sales ist berechtigt, ihre Dienstleistungen an die fortschreitenden technischen Möglichkeiten anzupassen und damit verbundene Wartungs- und Änderungsarbeiten an ihrer Website durchzuführen. Wartungsarbeiten, Veränderungen der Website und ähnliche Arbeiten werden so vorgenommen, dass möglichst geringe Nutzungsaus-fallzeiten entstehen.
(2) Match-Sales ist kein Netzbetreiber und haftet nicht für Schäden des Kunden, die durch einen Dritten über das Internet verursacht werden (Hacking, Virenbefall etc.). Match-Sales behält sich für diesen Fall den sofortigen Eingriff in ihr System vor.
(3) Aus Übertragungsunterbrechungen wegen Netzausfällen, deren Ursachen nicht im Herrschaftsbereich von Match-Sales liegen, können Schadenersatzansprüche gegen Match-Sales nicht geltend gemacht werden.
§ 11 Passwort und Zugangskennung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort und die Zugangskennung vertraulich zu behandeln. Bei Verdacht oder dem erkennbaren Missbrauch des Passwortes und der Zugangskennung durch unbefugte Dritte, hat der Kunde Match-Sales hierüber unverzüglich zu informieren.
(2) Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche seitens des Kunden sind in den Fällen des § 11 Abs. 1 ausgeschlossen. Der Kunde bleibt auch bei missbräuchlicher Nutzung des Passwortes und der Zugangskennung durch unbefugte Dritte zur Zahlung der von Match-Sales erbrachten Dienstleistungen verpflichtet.
§ 12 Datenschutz
(1) Match-Sales verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) sowie ergänzend des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
(2) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt nach den Vorschriften des TDDSG. Der Kunde wird gemäß § 3 Abs. 5 TDDSG darauf hingewiesen, dass seine personenbezogenen Angaben, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses mit ihm über die Nutzung der Dienstleistungen von Match-Sales erforderlich sind (Bestandsdaten), erhoben, verarbeitet und genutzt werden (§ 5 Abs. 1 TDDSG). Personenbezogene Daten über die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Match-Sales werden entsprechend § 6 Abs. 1 TDDSG nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies erforderlich ist, um dem Kunden die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Match-Sales zu ermöglichen (Nutzungsdaten) oder um die Nutzung der Dienstleistungen von Match-Sales abzurechnen (Abrechnungsdaten).
(3) Die erhobenen Daten werden unverzüglich gelöscht, wenn sie für die in § 12 Abs. 2 bezeichneten Zwecke nicht mehr erforderlich sind und kein anderer gesetzlicher Ausnahmetatbestand vorliegt.
(4) Die Verarbeitung und Nutzung der Daten zu anderen als den oben genannten Zwecken oder deren Übermittlung an Dritte bedürfen der ausdrücklichen Einwilligung des Kunden.
(5) Weitere Einzelheiten zum Datenschutz bei Match-Sales, insbesondere zum Ort der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
§ 13 Geheimhaltung
(1) Der Kunde verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller ihm während der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen Werke von Match-Sales im urheberrechtlichen Sinne, insbesondere der Programme und Testverfahren.
(2) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, Informationen aus dem Vertragsverhältnis geheim zu halten, sofern bei objektiver Würdigung eine Geheimhaltung geboten ist.
§ 14 Vertragsdauer, Kündigung
Die jeweilige Vertragsdauer sowie die Kündigungsbedingungen werden zwischen Match-Sales und dem Kunden gesondert vereinbart.
§ 15 Schlussbestimmungen
Für die vertraglichen Bestimmungen zwischen Match-Sales und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort für die Leistungen von Match-Sales und Gerichtsstand ist Wiesbaden. Abweichend davon kann Match-Sales Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Stand: Juli 2012